Ungültige Bußgeldbescheide an beide Eltern – oft vorhandener Fehler!

von | 06.05.2025

Sie haben Masern-Bußgeld gezahlt?  

Aufgepasst: Einige Bußgeldbescheide wegen fehlender Masern-Impfungen enthalten einen wirklich schwerwiegenden Fehler. Sie sind – wie jetzt ein gerichtlicher Beschluss ausdrücklich bestätigt – UNGÜLTIG. 


Was bedeutet das?

Wer diesen Fehler in seinem Bußgeldbescheid findet, muss nicht zahlen. Falls schon gezahlt wurde, sollte das Bußgeld von der Behörde zurückgefordert werden.


Welche Bußgeldbescheide sind betroffen? 

Ungültig sind Bußgeldbescheide, wenn sie

1. an beide Eltern gemeinsam gerichtet worden sind und in dem Bescheid nur EIN Bußgeld ausgewiesen wird, 

2. OHNE dass dieses auf die Eltern verteilt wurde. 

Formulierungen wie „Frau xy hat 300,00 Euro Bußgeld zu zahlen und Herr xy weitere 300,00 Euro“ wären gültig. Fehlt die Aufteilung auf die beiden Elternteile und ist nur ein Gesamtbetrag beim Bußgeld ausgewiesen, ist der ganze Bescheid ungültig.

O-Ton des Gerichtsbeschlusses:

„Werden  – wie hier – gegen mehrere Betroffene, deren Taten in einem Bußgeldbescheid geahndet werden, nicht gesonderte Geldbußen, sondern lediglich eine oder eine nicht ausreichende Zahl von Geldbußen festgesetzt, so ist der Bußgeldbescheid nichtig, da er nicht vollstreckt werden kann.“

Bei einem ungültigen Bußgeldbescheid ist es gleichgültig, ob fristgerecht Einspruch eingelegt wurde. Es ist so zu tun, als wäre dieser nicht in der Welt! 

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