Warum unsere Strategie jetzt gerichtsfest ist – und wie wir gemeinsam das „Große Beitragsstopper-Gutachten“ starten
von Markus Bönig
Heute hat es geknallt. Nicht als Feuerwerk, sondern als juristischer Urknall. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Schutzmauer „Beschwerde reicht – Klage nein“ eingerissen und die Sache dorthin zurückverlegt, wo sie hingehört: vor die Richterbank – mit Beweisaufnahme. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wurde aufgehoben und muss neu verhandeln.
Was heißt das übersetzt? Genau das, wofür wir bei Rundfunk-Alarm.de und Beitragsstopper.de seit Jahren kämpfen, ist jetzt justiziabel. Gerichte dürfen Bürger nicht länger an die Rundfunkräte wegverweisen; sie müssen den Vorwurf der fehlenden Ausgewogenheit selbst prüfen. Und ja: Wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten über einen längeren Zeitraum grob gegen Vielfalt und Ausgewogenheit verstoßen, kann die Beitragspflicht verfassungswidrig werden.
Was Leipzig konkret entschieden hat – die fünf Kernsätze
- Kein Durchwinken mehr: Das BVerwG hat die BayVGH-Entscheidung kassiert und zurückverwiesen, weil sie Bundesrecht verkannt hat – insbesondere die Bindungswirkung des BVerfG-Urteils von 2018 (1 BvR 1675/16).
- Programme sind prüfbar: Die Beitragspflicht hält nur, solange das Gesamtprogramm Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gewährleistet. Fehlt das grob, steht die Beitragspflicht zur Debatte.
- Gerichte statt Gremien: Der alte Richter-Trick „gehen Sie doch zum Rundfunkrat“ ist passé. Verwaltungsgerichte müssen prüfen – die Kontrolle liegt nicht exklusiv bei Gremien.
- Hohe, aber machbare Hürden: Der relevante Zeitraum beträgt mindestens zwei Jahre; die Vorwürfe sind wissenschaftlich zu belegen (Sachverständigengutachten, empirische Analysen).
- Der Weg ist bereitet: Erweist sich ein „grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität“, muss ggf. Karlsruhe erneut befasst werden.
Kurz: Unser Ansatz – Klage statt Kummerkasten – ist bestätigt. Leipzig hat die Tür geöffnet; wir gehen hindurch.
Warum das unser Strategiemoment ist
Wir haben zwei mächtige Hebel, die in dieser neuen Rechtslage zusammenwirken:
- Rundfunkalarm-Datenschatz: ~73.000 dokumentierte Programmbeschwerden – anonymisiert, strukturiert, abrufbar. Genau solches Material verlangt Leipzig für eine „spektakuläre Beweisführung“ über einen längeren Zeitraum.
- Beitragsstopper-Community: fast 50.000 Mitglieder, Tausende Verfahren. Daraus können Leuchtturmklagen entstehen, die mit belastbaren Gutachten hinterlegt werden – quer über Sendeanstalten, Ressorts und Zeiträume.
Leipzig hat die Spielregeln benannt; wir liefern die Beweise. Punkt.

Das „Große Beitragsstopper-Gutachten“: Unser Fahrplan von der Intuition zur Evidenz
Ziel: Ein multidisziplinäres, gerichtsfestes Mastergutachten (und modulare Teilgutachten), das die Anforderungen des BVerwG erfüllt: ≥ 24 Monate, gesamtes Programmangebot, empirisch und methodisch sauber.
1) Datenbasis
- Rundfunkalarm: Vollauswertung der 73.000 Beschwerden (Themen, Sendezeit, Format, Framing, Auslassungen, Korrekturquote).
- Programmstichproben: Repräsentative Ziehung aus ARD/ZDF/Deutschlandradio/Telemedien für ≥ 2 Jahre – Nachrichten, Magazine, Talk, Dokus, Kultur, Wissenschaft, Kinder/Jugend, Sport.
- Vergleichs-Korpora: Referenzdatensätze (Agenturmeldungen, Pluralitäts-Indizes, Parlamentsdebatten, peer-reviewed Faktenchecks).
2) Methodik
- Inhaltsanalyse (qualitativ/quantitativ): Themenbalance, Quellenvielfalt, Pro-/Kontra-Spektrum, Oppositionsanteile, Minderheiten-/Gegenstimmen-Präsenz.
- Framing-/Narrativ-Analyse: Wortwahl, Metaphern, Gatekeeping, Silence-Bias (was fehlt?).
- Zeitreihen: Trendbrüche (z. B. Krisen), Redaktionslinien, Abweichungen zwischen Sendern.
- Vergleich „Soll/Ist“: Gesetzlicher Auftrag (§ 11 MStV) vs. empirisch gemessenes Programmprofil.
- Robustheit: Intercoder-Reliabilität, Vorab-Präregistrierung der Hypothesen, Blind-Coding.
3) Team & Expertise
- Kommunikationswissenschaft, Statistik/Data Science, Medienrecht, Ethik, Politikwissenschaft – plus Praktiker aus Redaktion, Fact-Checking, Visual Analytics.
- Externe Sachverständige für Gerichtstauglichkeit (OGH-/BVerfG-erfahrene Gutachter).
4) Outputs (gerichtsfest & öffentlichkeitswirksam)
- Hauptgutachten (gerichtsfähig, mit Anlagen, Methodenanhang, Replikationsdaten).
- Sender-Module (ARD-Anstalten, ZDF, Deutschlandradio).
- Ressort-Module (Politik/Innen/Außen, Wirtschaft, Wissenschaft/Corona, Kultur, etc.).
- Dashboard für Beitragsstopper – Fallfinder, Belegstellen-Navigator, Zitierwerkzeuge.
Was bedeutet das für laufende, abgewiesene und abgeschlossene Verfahren?
- Ruhende/Offene Verfahren: Sofort Schriftsatz-Update: Verweis auf BVerwG 6 C 5.24, Antrag auf Beweisaufnahme (Sachverständige), Verbot des bloßen Verweises auf Gremien.
- Kürzlich abgewiesen (ohne inhaltliche Prüfung): Wiederaufgreifen/Abänderung beantragen: Rechtsauffassung durch BVerwG überholt; Gericht muss individuell prüfen.
- Rechtskräftig beendet: Schwer, aber selektiv Wiederaufgreifen wegen neuer Rechtslage erwägen; besonders klare Musterfälle identifizieren (Pilot).
Unsere Angebote an alle Beitragsstopper – ab sofort
- Anmeldung zum „Großen Beitragsstopper-Gutachten“
Wir bündeln Fälle, Daten, Sendehinweise. Jeder kann Belege beisteuern (Sendungslinks, Transkripte, interne Antworten auf Programmbeschwerden). - Leuchtturmklagen 2026
Wir wählen 3–5 Musterfälle (unterschiedliche Sender/Ressorts), fahren volle Beweisaufnahme mit Sachverständigen – Pilotwirkung für hunderte Folgefälle. - Werkzeuge & Vorlagen
Aktualisierte Klage-/Berufungsschriftsätze mit BVerwG-Argumentation; Beweisantrags-Baukasten (Fragenkatalog an Sachverständige, Anträge auf Datenerhebung/Zeugen). - Wissenschaftskooperationen
Offene Ausschreibung an Universitäten/Institute. Wir finanzieren/koordinieren die Gutachten; die Community liefert die Daten.
Q&A – die wichtigsten Fragen in 90 Sekunden
Hat Leipzig die Beitragspflicht gekippt?
Nein. Aber es hat die Prüfpflicht der Gerichte betont und klare Beweismaßstäbe gesetzt – und damit den Weg bereitet.
Reicht eine Liste von fragwürdigen Sendungen?
Nein. Das Gericht verlangt mindestens zwei Jahre und wissenschaftliche Auswertung des Gesamtprogramms.
Darf ein Gericht sagen: „Beschweren Sie sich beim Rundfunkrat“?
Nicht mehr. Die Gerichte müssen selbst prüfen.
Was, wenn die Beweise stark sind?
Dann kann die Beitragspflicht verfassungsrechtlich wackeln – und Karlsruhe müsste erneut prüfen.
Der Ton der Stunde
Das hier ist keine Heldenpose. Das ist Handwerk. Wir ziehen den Anzug der Wissenschaft an, wir messen, zählen, vergleichen – und wir beweisen. Nicht mit Parolen, sondern mit Daten. Leipzig hat uns den Maßstab gegeben; wir liefern das Maß.
Aufruf: Wir starten jetzt das „Große Beitragsstopper-Gutachten“.
– Beitragsstopper: Meldet eure Fälle, Belege, Beschwerdeantworten.
– Experten: Meldet euch für Gutachten (Kommunikationswissenschaft, Statistik, Medienrecht, Datenjournalismus).
– Unterstützer: Helft uns bei Finanzierung, Datentranskription, Visualisierung.
Kontakt & Teilnahme: direkt über beitragsstopper.de und rundfunkalarm.de/beschwerden (Fall-ID angeben, Zeitraum, Sender/Format, Kurzbegründung). Wir koordinieren, priorisieren und melden uns mit nächsten Schritten.
Schlusswort (mit Trommelwirbel)
Wir wollten nie nur Recht bekommen – wir wollten Recht schaffen, das für jede Bürgerin und jeden Bürger wirkt. Leipzig hat die Brücke gelegt. Jetzt gehen wir rüber – mit 73.000 Beschwerden, Tausenden Mitgliedern, einem chirurgenfeinen Gutachten und der ruhigen Gewissheit: Freiheit braucht Belege. Wir bringen sie.
Quellenlage (Auswahl)
- Aufhebung und Zurückverweisung an den BayVGH; Prüfpflicht der Gerichte; hohe Beweishürden.
- Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit bei grobem, längerfristigem Ausfall von Vielfalt/Ausgewogenheit; Zweijahres-Zeitraum; wissenschaftliche Gutachten.
- „Grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität“; Mindestzeitraum; Vorlagepflicht an das BVerfG bei positiver Feststellung.
- Politische Einordnung: Gerichte dürfen Programmvielfalt prüfen – Paukenschlag für ARD/ZDF.