Grundrecht – Meinungsfreiheit

von | 30.09.2022 | Rethink

Keine Demokratie ohne Meinungsvielfalt — können wir uns das überhaupt noch leisten?

Wesentliches Element einer funktionierenden Demokratie ist die garantierte, uneingeschränkte und straffreie Meinungsäußerung. Ist das nicht vorhanden, ist eine Grundvoraussetzung für die Demokratie nicht gegeben.

In Deutschland hat sich — auch durch die Ereignisse des Zweiten Weltkriegs und der DDR — eine sehr ausgeprägt offene und vielseitige Gesprächskultur entwickelt, in der jede Meinung gehört wurde und im Austausch auch Berücksichtigung fand.

Mit der medialen Aufbereitung von Corona begann sich diese offene Gesprächskultur zu wandeln. Zunehmend wurden abweichende Meinungen nicht gehört und berücksichtigt. Und dies auf allen Ebenen.

Nachdem die Medien und die Regierung nur noch eine führende Meinung abbildeten, übertrug sich diese uneinsichtige Haltung auch auf wissenschaftliche, politische, private und berufliche Bereiche. Abweichende Meinungen zu äußern wurde nicht länger geduldet.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung scheint im Krisenfall keine Geltung mehr zu haben. Genau das muss es aber. Krisen, welcher Art auch immer, können nicht überstanden werden, wenn Einzelne alleine die Meinung vorgeben und auf dieser Basis die Grundrechte des ganzen Volkes einschränken.

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist kein Schönwetterrecht! Wir brauchen es insbesondere in Krisenzeiten, um für unser Volk die besten Entscheidungen zu treffen.

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