Faktenfinder: Die Maskenbefreiung über maskenfrei.express ist ein Trick
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Einzelmeinung, Thema verfehlt, emotional geprägt, wichtige Quellen außer Acht gelassen
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Faktencheck

Faktencheck – Maskenbefreiung für Schwerhörige

Die Maskenbefreiung für Schwerhörige sei ein Trick; die Plattform maskenfrei.express, auf der das Ganze angeboten würde, sei unseriös, verkündet der Faktenfinder. [1]

Haben wir an den Methoden des Faktenchecks etwas auszusetzen? Ja, haben wir. In dem Newsartikel sind mehrfach Links eingepflegt, welche den Eindruck erwecken sollen, dass die Angebote zur Maskenbefreiung und auch zur Impfunfähigkeit oder zu Coronatests unseriös seien, auch wenn die Links dies gar nicht belegen. Die Verlinkung zu einer Veröffentlichung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Mund-Nasen-Bedeckung sowie der Verweis auf das Gesundheitsministerium erwecken den Eindruck, die Rechtslage sei klar. Das erwähnte allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist allerdings in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich. Zudem formuliert der Artikel nicht, wie eigentlich geboten, journalistisch neutral. Formulierungen wie „der angebliche Trick“ zeigen, dass vielmehr eine Meinung transportiert werden soll, aber keine Fakten. Methodisch unsauber sind auch die im Artikel geäußerten Bedenken zu den Kosten möglicher Rechtsstreitigkeiten über solche Bescheinigungen, um Personen abzuschrecken und zu entmutigen, und zwar ganz entgegen der Rechtslage.

Laut der Ärztekammer Baden-Württemberg sind die Gutachten zur Impfunfähigkeit rechtens. Jede Ärztin* darf als Gutachterin tätig sein, auch wenn sie nicht mit einer Praxis niedergelassen ist. Das wissen wir, weil wir bei der Ärztekammer angerufen haben; eine Gesprächsnotiz liegt vor, ebenso der Name der Mitarbeiterin, die die Auskunft gegeben hat. In den Bescheinigungen erklärt die Gutachterin, es sei nicht ausgeschlossen, dass eine Allergie gegen einen der Impfstoffbestandteile vorliege. Dies müsse zunächst ausgeschlossen werden. Das Landgericht Lüneburg teilt in einem Urteil, das uns vorliegt, diese Rechtsauffassung. Und wie die ARD selbst richtig sagt, wurde bisher in keinem der Urteile gegen die Impfunfähigkeitsbescheinigung entschieden; drei Mal wurde die Bescheinigung als rechtens angesehen, einmal gab es einen Vergleich, alle anderen Urteile inklusive des vom Faktenfinder genannten Urteils aus Lübeck sind noch in der Berufung und damit offen. Im Rahmen von Treu und Glauben drohen den Begutachteten keine Nachteile.

Das gilt auch für die Maskenbefreiung. Bescheinigungen sind nämlich kein Gesundheitszeugnis, und §28b Infektionsschutzgesetz ist klar und deutlich. Ein Grad der Schwerhörigkeit wird im Gesetzestext nicht festgelegt. Auch wird ein ärztliches Attest hierüber nicht verlangt. [2]

Die Ängste des Schwerhörigenverbandes sind berechtigt, aber die Schuld dafür liegt nicht bei der Internetplattform oder der Stiftung, sondern vielmehr bei den „Faktencheckern“ und bei den Verfassern von Newsartikeln wie dem der Tagesschau, welche die Atteste in Verruf bringen. Das Misstrauen gegen diese Bescheinigungen wird von Beiträgen wie dem der ARD gezielt geschürt und fällt dann auf die Betroffenen zurück. Verantwortlich für diese Vorurteile ist demnach die nicht-neutrale Berichterstattung, nicht die Atteste selbst.

Auch die Corona-Tests von Testexpress sind nicht „obskur“, wie der Newsartikel behauptet. Vielmehr dürfen offizielle Corona-Tests gemäß § 6 Abs. 1 der Corona-Virus Testverordnung (TestV) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und Abs. 7 c) der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) auch von Firmen durchgeführt werden, welche qualifiziertes Fachpersonal an der Hand haben. Die CliniGo GmbH verfügt über ausreichend kompetentes Fachpersonal. [3, 4]
Namen und Webangebote wurden entgegen der Faktenfinder-Behauptung nicht geändert. Es kommen lediglich immer neue Angebote dazu. Im Impressum erhält man immer Aufschluss darüber, wer dahintersteht, etwa die Stiftung Rudulin oder die unabhängige CliniGo Gesellschaft.

Zudem werden die Bescheinigungen und Ausweise nicht verkauft. Es wird lediglich die Gebühr erhoben, die laut Gebührenordnung der Ärzte (GoÄ) für solche medizinischen Gutachten erhoben werden muss.

Zum Vorwurf bezüglich der Stiftung von Markus Bönig lässt sich Folgendes sagen: Auch andere vermögende Personen sind Inhaber von Stiftungen, die Unternehmen besitzen, etwa Bill und Melinda Gates [5], George Soros oder auch Klaus Schwab. Diese Stiftungen finanzieren oft auch verschiedene Faktencheckseiten [6, 7]. Diese Faktencheckseiten führen dann z.B. Faktenchecks zum Thema Impfungen durch, während die Direktoren der Stiftungen Aktien von Firmen besitzen, die Impfstoffe herstellen. Wir erklären an dieser Stelle übrigens offen einen potentiellen Interessenkonflikt, nämlich dass unser Faktencheck teilweise von der Rudulin-Stiftung finanziert wird. Man kann einerseits Aktien von Impfstoff- oder Maskenherstellern haben und gleichzeitig eine Stiftung, die Faktenchecks zugunsten von Masken und Impfungen durchführt, und so Unternehmensgewinne und damit Aktienboni generieren, wie etwa die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung. Man kann aber auch eine Stiftung, wie die Rudulin Stiftung, haben, die Faktenchecks zulasten von Impfungen und Masken durchführt, die sich negativ auf die Erlöse aus den eigenen Produkten maskenfrei.express, liberation.express und test.express auswirken. Die Objektivität der Check the Checker Faktenchecks kann demnach nicht von wirtschaftlichen Interessen geschmälert werden; die der Faktenchecker aber sehr wohl.

Fazit:

Die Maskenbefreiung für Schwerhörige sowie die Impfunfähigkeitsbescheinigungen und die Tests von Testexpress sind juristisch stichhaltig, der Faktenfinder liegt falsch.

 

*Es sind immer alle Geschlechteridentitäten gemeint.

 

Quellen

[1] https://www.tagesschau.de/faktenfinder/maskenbefreiung-schwerhoerige-101.html

[2] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

[3] https://www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/__6.html

[4] https://www.buzer.de/2_SchAusnahmV.htm

[5] https://www.gatesfoundation.org/

[6] https://web.archive.org/save/https://www.prnewswire.com/news-releases/13-million-in-grants-from-omidyar-network-open-society-foundations-will-expand-poynters-international-fact-checking-network-300481553.html?utm_source=substack&utm_medium=email

[7] https://web.archive.org/save/https://www.politifact.com/who-pays-for-politifact/

Sollen wir für Dich ermitteln?

Wir sehen nicht alle falschen Faktenchecks. Schlag uns einfach eine Seite zur Prüfung vor. Hast Du den Verdacht, dass ein Faktencheck falsch ist? Sind Sachverhalte nicht nachvollziehbar beschrieben? Schreib uns. Ganz kurz, ganz knapp. Wir übernehmen den Rest.

Keine Zeit?

Hier die Übersicht!

Behauptung

Die Maskenbefreiung für Schwerhörige ist legal.

Das sagt der Faktenchecker

Die Maskenbefreiung für Schwerhörige ist ein Trick; die Plattform, auf der das Ganze angeboten wird (https://www.maskenfrei.express/), ist unseriös.

Kritik am Vorgehen

In dem Newsartikel sind mehrfach Links eingepflegt, welche den Eindruck erwecken sollen, dass die Angebote zur Maskenbefreiung und auch zur Impfunfähigkeit oder zu Coronatests unseriös seien, auch wenn die Links dies gar nicht belegen. Die Verlinkung zu einer Veröffentlichung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Mund-Nasen-Bedeckung sowie der Verweis auf das Gesundheitsministerium erwecken den Eindruck, die Rechtslage sei klar. Das darin erwähnte allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist allerdings in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich. Zudem formuliert der Artikel nicht, wie eigentlich geboten, journalistisch neutral. Formulierungen wie „der angebliche Trick“ zeigen, dass vielmehr eine Meinung transportiert werden soll, aber keine Fakten. Methodisch unsauber sind auch die im Artikel geäußerten Bedenken zu den Kosten möglicher Rechtsstreitigkeiten über solche Bescheinigungen, um Personen abzuschrecken und zu entmutigen, und zwar ganz entgegen der Rechtslage.

Check the Checker Faktencheck

Die Gutachten zur Impfunfähigkeit sind rechtens. Jede Ärztin* darf als Gutachterin tätig sein, auch wenn sie nicht mit einer Praxis niedergelassen ist. In der Bescheinigung erklärt die Gutachterin, es sei nicht ausgeschlossen, dass eine Allergie gegen einen der Impfstoffbestandteile vorliege. Dies müsse zunächst ausgeschlossen werden. Das Landgericht Lüneburg teilt in einem Urteil, das uns vorliegt, diese Rechtsauffassung. Bisher wurde in keinem der Urteile gegen die Impfunfähigkeitsbescheinigung entschieden; drei Mal wurde die Bescheinigung als rechtens angesehen, einmal gab es einen Vergleich, alle anderen Urteile inklusive des vom Faktenfinder genannten Urteils aus Lübeck sind noch in der Berufung und damit offen. Im Rahmen von Treu und Glauben drohen den Begutachteten keine Nachteile.

Das gilt auch für die Maskenbefreiung. Bescheinigungen sind nämlich kein Gesundheitszeugnis, und der Gesetzestext 28b Infektionsschutzgesetz ist klar und deutlich. Ein Grad der Schwerhörigkeit wird im Gesetzestext nicht festgelegt. Auch wird ein ärztliches Attest hierüber nicht verlangt.

Die Ängste des Schwerhörigenverbandes sind berechtigt, aber die Schuld dafür liegt nicht bei der Internetplattform oder der Stiftung, sondern vielmehr bei den „Faktencheckern“ und bei den Verfassern von Newsartikeln wie dem der Tagesschau, welche die Atteste in Verruf bringen. Das Misstrauen gegen diese Bescheinigungen wird von Beiträgen wie dem der ARD gezielt geschürt und fällt dann auf die Betroffenen zurück. Verantwortlich für diese Vorurteile ist demnach die nicht-neutrale Berichterstattung, nicht die Atteste selbst.

Auch die Corona-Tests von Testexpress sind nicht „obskur“, wie der Newsartikel behauptet. Vielmehr dürfen offizielle Corona-Tests gemäß § 6 Abs. 1 TestV in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und Abs. 7 c) der SchAusnahmV auch von Firmen durchgeführt werden, welche qualifiziertes Fachpersonal an der Hand haben. Die CliniGo GmbH verfügt über ausreichend kompetentes Fachpersonal.
Namen und Webangebote wurden entgegen der Faktenfinder-Behauptung nicht geändert. Es kommen lediglich immer neue Angebote dazu. Im Impressum erhält man immer Aufschluss darüber, wer dahintersteht, etwa die Stiftung Rudulin oder die unabhängige CliniGo Gesellschaft.

Zudem werden die Bescheinigungen und Ausweise nicht verkauft. Es wird lediglich die Gebühr erhoben, die laut Gebührenordnung der Ärzte (GoÄ)  für solche medizinischen Gutachten erhoben werden muss.

Zum Vorwurf bezüglich der Stiftung von Markus Bönig lässt sich Folgendes sagen: Auch andere vermögende Personen sind Inhaber von Stiftungen, die Unternehmen besitzen, etwa Bill und Melinda Gates, George Soros oder auch Klaus Schwab. Diese Stiftungen finanzieren oft auch verschiedene Faktencheckseiten. Diese Faktencheckseiten führen dann z.B. Faktenchecks zum Thema Impfungen durch, während die Direktoren der Stiftungen Aktien von Firmen besitzen, die Impfstoffe herstellen. Wir erklären an dieser Stelle übrigens offen einen potentiellen Interessenkonflikt: Unser Faktencheck wird teilweise von der Rudulin-Stiftung finanziert. Man kann einerseits Aktien von Impfstoff- oder Maskenherstellern haben und gleichzeitig eine Stiftung, die Faktenchecks zugunsten von Masken und Impfungen durchführt, und so Unternehmensgewinne und damit Aktienboni generieren, wie etwa die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung. Man kann aber auch eine Stiftung haben, die Faktenchecks zulasten von Impfungen und Masken finanziert, die sich negativ auf die Erlöse aus den eigenen Produkten maskenfrei.express, liberation.express und test.express auswirken werden. Die Objektivität der Check the Checker Faktenchecks kann demnach nicht von wirtschaftlichen Interessen geschmälert werden, die der Faktenchecker aber sehr wohl.

Check the Checker Fazit

Die Maskenbefreiung für Schwerhörige sowie die Impfunfähigkeitsbescheinigungen und die Tests von Testexpress sind juristisch stichhaltig, der Faktenfinder liegt falsch.

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